High-Heels Unfall- Wer zahlt?

#AdvoDuck Kanzlei-Dorfmark Rechtstipp High-Heels

High-Heels gehören meist zum perfekten Business-Outfit. Doch habe ich bei einem Stolperunfall eigentlich Anspruch auf Schadensersatz?

Grundsätzlich gilt:
Kommt es zu einem Unfall, weil die Stöckelschuhträgerin mit Ihren hohen Absätzen z.B. an einer Fußmatte eines Privathauses oder in einem Gitterrost auf öffentlicher Straße hängen bleibt und deshalb stürzt, hat Sie keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Fußmatten, Gitterroste, oder andere Gegenstände, in denen High-Heels stecken bleiben können, sind keine Stolperfallen die Verkehrssicherungspflichten, etwa beim Hauseigentümer oder der Stadtverwaltung begründen. Trägerinnen von Stöckelschuhen sind vielmehr zu einem angepassten Verhalten verpflichtet und müssen die allgemeine Gefahrerhöhung, die von hohen Absätzen ausgeht, selbst berücksichtigen und daher vorsichtiger gehen, egal ob in öffentlichem oder privaten Raum.

OLG Hamm, Beschluss vom 13.04.2016 Az.: 11 U 127/15,

OLG Schleswig, Urteil vom 06.04.2017 Az.: 11 U 65/15