Wann muss ich Räumen und Streuen?
🧐 Rechtssicher durch die kalte Jahreszeit!
Nach dem Herbst ist es wieder soweit, die Temperaturen sinken und Schnee und Glätte lassen auch im Heidekreis nicht lange auf sich warten.
❄️☃️❄️
Doch zu welchen Uhrzeiten müssen Hausbesitzer ihrer Räum- und Streupflicht eigentlich nachkommen?
Grundsätzlich gilt:
Die Räum- und Streupflicht besteht an Werktagen, also
von Montag bis Samstag ab 07:00 – 20:00 Uhr. Am Sonntag besteht die Streupflicht von 09:00 – 20:00 Uhr. Aber Vorsicht, eine Ausnahme besteht dann, wenn der Hauseigentümer weiß, dass Passanten sein Grundstück schon vor Beginn der Streu- und Räumzeiten, also werktags vor 07:00 Uhr oder sonntags vor 09:00 Uhr betreten.
In diesen Fällen kann er auch schon für Unfälle außerhalb der allgemein geltenden Streu- und Räumzeiten haftbar gemacht werden.
⚖️ OLG Koblenz, Urteil vom 04.03.2015, Az.: 5 U 1216/14
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