Vorsicht Schlagloch! Wer haftet?
🧐 Vorsicht Schlagloch! Wer haftet für einen Schaden am Fahrzeug? 🚗🏍🔧
Wenn der Winter geht und der Frühling kommt, zeigen sich auf vielen Landstraßen Frostschäden, die schnell zu gefährlichen Schlaglöchern für Pkw und Motorradfahrer werden.
Grundsätzlich gilt:
Ein schlechter Straßenzustand allein begründet noch keine Haftung des Baulastträgers, also der Stadt oder der Gemeinde. Kann die Kommune nachweisen, dass sie ihre Straßen regelmäßig kontrolliert, muss ein Kraftfahrer seinen durch ein Schlagloch entstandenen Schaden auf eigene Kosten beheben.
Im Klartext bedeutet dies, dass ein Autofahrer nur so schnell fahren darf, dass er jederzeit ein Schlagloch erkennen und davor anhalten kann, ansonsten ist er selbst schuld, wenn es zu einem Schaden kommt.
Aber Achtung:
Etwas anderes gilt jedoch bei länger existierenden Schlaglöchern, die der Baulastträger nicht ausbessert oder in Situationen in denen ein Fahrer grundsätzlich nicht mit einem Schlagloch rechnen musste, zum Beispiel bei einer ganz neu gebauten Straße.
⚖️KG Berlin, Urteil vom 20.02.2015, Az.: 9 U 188/13
Wir wünschen Euch einen schlaglochfreien Start in den Frühling!
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