Laub und Schatten vom Nachbarn, welche Rechte habe ich?
🧐 Schatten, Laub und Äste- Streit wegen Nachbars Bäumen. Welche Rechte habe ich als Geschädigter? 🌳🌲✂️
Die Bepflanzung von Nachbargrundstücken ist in der Praxis häufig Gegenstand von Nachbarschaftsstreitigkeiten. Schatten durch zu hohe Bäume, herüberragende Äste oder herabfallendes Laub von Nachbarn führen schnell zu Konflikten unter Grundstücksnachbarn. Muss der Nachbar seine Bäume zurückscheiden wenn ich mich gestört fühle?
Grundsätzlich gilt:
Hält der Nachbar mit seiner Bepflanzung den gesetzlich vorgeschriebenen
Mindestabstand ein, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf
zurückschneiden der Bepflanzung. Dies gilt vor allem dann, wenn die
Bäume bereits dort standen bevor man dort hingezogen ist.
Überhängende Äste muss man aber trotzdem nicht ohne Weiteres dulden.
Überhängende Äste an der Grundstücksgrenze sind vom Nachbarn bis auf
eine Höhe von drei Metern zu entfernen.
Aber Achtung:
In besonderen Fällen können außerdem Schatten durch zu hohe Bäume des
Nachbarn zu einer Eigentumsbeeinträchtigung führen, welche weitergehende
Ansprüche eröffnet.
⚖️LG Coburg, Urteil vom 26.08.2015. Az.: 12 O 118/15
Unser Rat: Jedes Jahr schneiden um Ärger in der Nachbarschaft zu vermeiden.
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